DATENSCHUTZ

 

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ihre Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO 2003) verarbeitet.

 

Daten Speicherung

Die Beraterin verpflichtet sich – auch über das Vertragsende hinaus – alle ihr im Zusammenhang mit einer Beratung bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln. Davon ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Die Beraterin ist berechtigt, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in ihrer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden.

 

Sämtliche personenbezogene Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde https://www.dsb.gv.at/ beschweren.

 

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Claudia Grabner M.A. als Beraterin und ihnen als Auftraggeber*in, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Mit der ersten Terminvereinbarung zu einer Dienstleistung im Rahmen von Supervision, Coaching und Organisationsberatung erklärt sich die auftragsgebende Person ausdrücklich mit den AGB einverstanden.

 

Leistungsangebot

Die Beraterin bietet Beratung im Rahmen von Supervision, Coaching und Organisationsberatung sowie der Lebens- und Sozialberatung für Einzelpersonen, Gruppen, Teams oder Organisationen bzw. Firmen an. Es handelt sich dabei um keine Therapie. Diese Dienstleistungen können eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt nicht ersetzen.

Das konkrete Beratungsziel wird zu Beginn der gemeinsamen Arbeit definiert. Die Beraterin kann jedoch das Erreichen vereinbarter Ziele bzw. eines gewünschten Erfolges in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren.

 

Beratungsvertrag

Die Anmeldung zu Beratung im Rahmen von Supervision, Coaching und Organisation erfolgt mündlich (auch telefonisch) oder schriftlich (auch per E-Mail). Sie stellt eine feste Zusage zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar.

 

Honorar

Das Honorar für einen vereinbarten Termin wird im Vorfeld bekannt gegeben. Durch Inanspruchnahme des Termins gilt dies von Seiten des/der Auftraggeber*in als akzeptiert. Das Honorar für Veranstaltungen von Gruppen und Teams sowie halb- bzw. ganztägige Termine werden vorab zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart.

 

Rechnungslegung

Nach jeder erbrachten Leistung erhalten sie eine Honorarnote. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das bekanntgegebene Konto der Beraterin. Die Fälligkeit beträgt ab Rechnungslegung normalerweise 30 Tage.

 

Eine Rechnung wird mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausgestellt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Auftraggeber*in Rechnungen/Honorare auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

 

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behält sich die Beraterin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Weiters können ein Mahnverfahren eingeleitet und Mahnspesen verrechnet werden. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich für den Fall eines Zahlungsverzuges - auch wenn dieser unverschuldet ist - die der Beraterin entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

 

Termine und Terminabsagen

Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Beratung kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen beendet werden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen können Termine spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Ohne rechtzeitige Terminabsage ist das vereinbarte Honorar zu 100% für die versäumte Sitzung fällig, sofern es sich nicht um höhere Gewalt handelt.

 

Bei Zuspätkommen des/der Auftraggeber*in ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich. Wenn die Supervision deshalb kürzer ausfällt, ist dennoch das gesamte Honorar zu bezahlen.